1. Mai in Hamburg verboten, Klage wird eingereicht!

Die Hamburger Polizei hat mit Verfügung vom 25. April 2020 die nationale Versammlung am 1. Mai 2020 in Hamburg verboten, genauer gesagt verweigert sie die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Gegen dieses Prozedere wird Klage eingereicht und die Versammlungsfreiheit durchgesetzt. Haltet euch den 1. Mai weiter frei, achtet auf Ankündigungen und seid flexibel!

Quelle: DIE RECHTE – Bundesverband

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