Hunderte Kinderehen und sexuelle Übergriffe auf Kinder durch Asylbewerber

Neben vielen anderen “Bereicherungen” unseres alltäglichen Lebens, hat uns die Asylflut, nach einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, auch Hunderte Kinderehen ins Land gebracht. Danach leben in Deutschland momentan 1.475 verheiratete Minderjährige, davon waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren.

In Deutschland ist eine Heirat in der Regel erst mit 18 Jahren legal, in Ausnahmefällen und mit der Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten ab dem vollendetem 16. Lebensjahr. Sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern stehen unter Strafe, eine anerkannte Ehe ist für solche widerlichen Pädophilen selbstverständlich ausgeschlossen.

Gerade in vielen islamischen Ländern, aus denen auch ein Großteil der Asylbewerber stammt, sind solche Verbindungen hingegen vollkommen anerkannt. Ein bedeutender kultureller Unterschied, der gerne verdrängt wird, wenn es mal wieder zu sexuellen Übergriffen durch Muslime auf Kinder gekommen ist und die üblichen Relativierer betonen, dass es auch deutsche Kindervergewaltiger gibt. Es ist schon ein enormer Unterschied, ob ein deutscher Kindervergewaltiger sich aufgrund seiner abartigen sexuellen Neigung an Kindern vergeht und dafür von der ganzen Gesellschaft verachtet wird oder ob ein ausländischer Kindervergewaltiger dies tut, weil es in seinem Kulturkreis als vollkommen normal angesehen wird.

Als beispielsweise im März ein 45-Jähriger Asylbewerber im Kölner Zündorfbad eine 12-Jährige sexuell belästigte, hatte er dabei Unterstützung durch fünf andere Asylbewerber. Die Täter kamen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak.

Der Staat reagiert auf solche Vorfälle mit der gewohnten Zurückhaltung, sobald es sich um ausländische Straftäter handelt. So wurde in Offenburg das Verfahren wegen sexueller Belästigung gegen einen 30-Jährigen Asylbewerber aus Afghanistan einfach eingestellt.

Er hatte sich einer Kindergruppe von fünf Mädchen und einem Jungen genähert und sie unsittlich berührt. Unter anderem kniff er sie in den Po, hielt sie am Oberschenkel, zog einem Mädchen das Bikinioberteil nach unten und versuchte der 11-Jährigen in den Schritt zu fassen. Dabei sah ein Begleiter von ihm vom Beckenrand aus mit einer deutlich sichtbaren Erektion zu.

Die Staatsanwaltschaft sah dies alles lediglich als „Herumalbern” an. Weil die Kinder zuvor mit dem Mann Ball gespielt haben, hätten diese ihn animiert sie zu berühren. Eine Begründung, die man früher wohl nur in Kindervergewaltiger-Foren in den dunkelsten Ecken des Internets gefunden hätte, dank der Asylflut hat sie es nun hochoffiziell in bundesdeutsche Amtsstuben geschafft.

Auch ansonsten setzt sich das Scharia-Recht, also die Rechtssprechung nach islamischen Grundsätzen, an deutschen Gerichten zunehmend durch. Vom Oberlandesgericht Bamberg wurde beispielsweise die Ehe zwischen einer 15-Jährigen Syrerin und ihrem 21-Jährigen Cousin anerkannt.

Während das Familiengericht zunächst noch dem Jugendamt recht gab, welches davon ausging, dass die 15-Jährige nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage sei und die Tragweite einer Ehe nicht absehen könne, gab das Oberlandesgericht der Klage ihres “Ehemannes” statt. Obwohl in Deutschland keine Ehen unter 16 Jahren geschlossen werden können, erklärte das Gericht diese Ehe für rechtmäßig, da eine Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts vorlag.
Gerichtssprecher Leander Brößler erklärt dazu: „Die Richter müssen in einer solchen Frage den sogenannten Ordre Public prüfen. Ob eine ausländische gesetzliche Regelung mit den wesentlichen Werten unserer öffentlichen Ordnung vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, dürfte das ausländische Recht im Inland nicht angewendet werden.” Offensichtlich ist es nach Meinung des Richters inzwischen also mit der öffentlichen Ordnung vereinbar, wenn Ausländer deutsche Gesetze missachten, weil diese nicht dem Scharia-Recht entsprechen. Dass diese Heirat auch noch zwischen Familienangehörigen geschlossen wurde und es auch bei Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen noch eine wesentlich höhere Wahrscheinlichkeit dafür gibt, dass gezeugte Kinder mit Behinderungen zur Welt kommen, verkommt da schon fast zur Randnotiz.

Unbelehrbare Multi-Kulti-Fetischisten mögen das anders sehen, wir sagen aber ganz klar: Auf solch eine “Bereicherung” können wir verzichten!

Bildquelle: Rike | pixelio.de

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