Coronavirus – Erkrankungen (Covid-19): Vergleich von zwei Tagen im Mai 2020 und im Oktober 2020

Wir alle erinnern uns noch gut an den Beginn der Coronakrise. Im Mai 2020 stieg die Anzahl der akut Erkrankten, der Genesenen und der Verstorbenen in einem nachvollziehbaren Verhältnis. Werfen wir hier einen kurzen Blick auf die Tabelle vom 09. und 10. Mai 2020. An diesen Tagen wurden folgende Zahlen gemeldet:

09.05.2020 Total: 168.551 Verstorben: 7.369 Genesen: 143.300 Krank: 17.882
10.05.2020 Total: 169.218 Verstorben: 7.953 Genesen: 144.400 Krank: 17.423

Nun sehen wir uns den 09. und 10. Oktober 2020 an.

09.10.2020 Total: 314.660 Verstorben: 9.589 Genesen: 273.500 Krank: 36.277
10.10.2020 Total: 322.864 Verstorben: 9.615 Genesen: 274.800 Krank: 38.449

Daraus konnte man gerade bei der Anzahl der Verstorbenen im Mai eine schwerwiegende Erkrankung mutmaßen. Im Oktober starben deutlich weniger Patienten, trotz des schnellen Anstiegs der Infektionen.

Warum werden die Schutzmaßnahmen zur Corona – Abwehr bis ins uferlose verstärkt? Denn es scheint doch so zu sein, dass die Krankheit an Gefährlichkeit abgenommen hat, dies belegen die Zahlen der belegten und freien Intensiv – Betten in den Krankenhäusern.

Listen wir doch einmal die Maßnahmen auf, die eine Infektion verhindern bzw. das Risiko minimieren sollen.

Risiko – Minimierung durch Abstandsregeln – wie soll das z. B. im ÖPNV gehen?
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll verhindern, dass der Träger die Mitmenschen nicht infiziert. Der eigene Schutz bleibt bei Stoffmasken auf der Strecke; selbst schützen kann man sich nur mit Mund/Nasen-Maske des Standards FFP2 und/oder FFP3.

Dazu gibt es dann so viele Ausnahmen, dass diese Verordnungen lächerlich wirken müssen.

Die Ausnahmen sind z. B.:
Gilt nicht für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren.
Gilt nicht für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
In der Schule müssen auf dem Schulhof Masken getragen werden, im Unterricht nicht.

Hier nun die Regeln für Schutzmaßnahmen:

Mindestabstand zwischen Kunden und Besuchern von 1,5 Meter.
Mindestabstand kann in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden.
Begrenzung der Personenanzahl in Geschäften und Gastronomie.
Vermeidung von Warteschlangen oder ähnlichem.
Alle angewandten Hygienemaßnahmen und Vorschriften müssen über Aushänge gut sichtbar angebracht werden.
Erstellen von Anwesenheitsdokumentationen.
Maximale Anzahl beim Zusammentreffen von Personen in der Öffentlichkeit.

Um auch aus den übelsten Einschränkungen und Erkrankungen doch wieder Profit zu schlagen wurden dann auch ganz fix Bußgelder festgelegt bei Nichteinhaltung von grundsätzlichen Pflichten und Vorschriften.

Beispiele – nicht komplett:

Verstoß: Ordnungswidrigkeit nach § 73 – Sanktion: bis zu 2.500,- Euro lt. Infektionsschutzgesetz.
Verstoß: Ordnungswidrigkeit nach § 73 – Nichteinhaltung der Meldepflicht bis zu 25.000,- Euro.
Verstoß: Straftat nach § 74 – Ausbreitung einer Krankheit durch Missachtung des Versammlungsverbotes. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Verstoß: Beschäftigung von Personen entgegen einer Rechtsverordnung nach § 75 wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet.

Öffentliche Ansammlung von mehr als 2 Personen kostet ab 200,- Euro aufwärts.
Wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot kostet ab 40,- Euro aufwärts.
Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot kostet ab 200,- Euro aufwärts.

Weiterbetrieb von geschlossenen Verkaufsstellen ab 2.500,- Euro aufwärts.
Wiederholter Weiterbetrieb von benannten Einrichtungen kostet bis zu 25.000,- Euro.
Bei den genannten Bußgeldern handelt es sich um Durchschnittswerte der Bußgelder in den Bundesländern.

Alles in allem scheint es doch auf den zweiten Blick wieder nicht nur um die Gesundheit, sondern auch um Geld zu gehen; man könnte damit auch testen, wo die Schmerzgrenze bei der Bevölkerung liegt. Oder bis zu welchem Grad man die Bürger dieses Landes ihrer Rechte berauben kann, wann die Grenze der Belastbarkeit des Einzelnen erreicht ist. Da auch die Zahl der Erkrankten, die an dem Virus versterben, sinkt, stellt sich manch einer die Frage: Was steckt hinter all den Verboten und Vorschriften? Man könnte doch anhand der Gästelisten in Lokalen ein Bewegungsprofil der Bürger erstellen, dies wäre auch mit der beworbenen Corona – App eine Leichtigkeit. Der Überwachungsstaat lässt grüßen, „Georg Orwells 1984“ auch!

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