Kerpen: Asylant nach vielfältigen Straftaten zu 1 1/2 Jahren Haft verurteilt

Vor dem Kerpener Amtsgericht musste sich vor kurzem ein krimineller Asylant verantworten. Alleine bei diesem Verfahren standen die Vorwürfe Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung, vierfacher Diebstahl in schweren Fällen und räuberischer Diebstahl im Raum. Der 28-Jährige Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, hatte aber bereits zuvor acht (!) einschlägige Vorstrafen angesammelt, bei denen er immer nur zu Geldstrafen verurteilt worden war. Da zudem noch ein weiterer Haftbefehl aufgrund von vier Diebstählen zwischen August und September 2015 offen war, konnte der Richter letztendlich nur auf eine Haftstrafe erkennen. Diese fiel mit 1 1/2 Jahren noch recht milde aus.

Die Staatsanwältin hatte hingegen lediglich eine Bewährungsstrafe als „letzten Warnschuss gefordert. In Anbetracht dessen, dass der Asylbewerber erst seit März 2014 im Land war, zwischenzeitlich abgeschoben wurde, aber trotz Einreiseverbots einfach zurückkehrte, lässt sich diese Milde kaum erklären. Noch offensichtlicher, als durch mindestens 18 (!) aktenkundig gewordene Straftaten in solch einem kurzen Zeitraum, kann man wohl nicht klar machen, dass man das Asylsystem einzig zur Begehung von Straftaten ausnutzt.

Kurios an dem Fall ist, dass man bis zuletzt nicht die Identität und die Herkunft des Mannes aufklären konnte. Im Bundeszentralregister gibt es 16 (!) verschiedene Daten über ihn. In der jetzigen Verhandlung gab er an in Frankreich geboren und aufgewachsen zu sein, auf Nachfrage konnte er aber nicht einmal eine Adresse in Frankreich nennen. Bei der Einreise hatte er noch angegeben Algerier zu sein. Obwohl er offensichtlich sogar seine Herkunft „vergessen“ hat, war er sehr aufgeklärt über das deutsche Rechtssystem und ließ über seinen Dolmetscher erklären, dass er ein Recht auf Bewährung habe. Dieses hatte er aber zumindest nach Ansicht des Richters nun endlich verwirkt.

Trotz der ergangenen Haftstrafe zeigt dieser Prozess erneut auf, dass die Justiz im Rahmen der Asylflut eingereisten Berufskriminellen nahezu machtlos gegenüber steht. Würde man jeden von ihnen nach wenigen Taten ins Gefängnis stecken, wären diese noch hoffnungsloser überfüllt, als sie es sowieso schon sind. Abschiebungen nützen nichts, solange die Regierung die Grenzen weiterhin weit offen stehen lässt und jeder abgeschobene Straftäter ungehindert wieder einreisen kann.

Bei solchen Zuständen muss sich niemand wundern, dass ausländische Kriminelle diese für sie paradiesischen Zustände hemmungslos ausnutzen. Eine verantwortungsvolle Regierung würde konsequent gegen solche Zustände vorgehen, die Herrschenden ignorieren sie hingegen, um weiter ignorant ihr Überfremdungsprogramm durchzusetzen!

Bildquelle: Tim Reckmann | pixelio.de

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