Kölner Silvesternacht: Fast alle Tatverdächtigen Ausländer – Landesbehörde wollte Taten vertuschen – Kuscheljustiz für Täter

Nach einem Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministers Ralf Jäger (SPD) an den Düsseldorfer Landtag handelte es sich, wie bereits vermutet, bei so gut wie allen Tatverdächtigen der Silvesternacht um Personen ohne deutschen Pass. Von den 153 bisher ermittelten Tatverdächtigen sollen lediglich 4 über einen deutschen Pass verfügen, dass es sich bei diesen um ethnische Deutsche handelt darf indes schwer bezweifelt werden. Der Rest setzt sich hauptsächlich aus Asylbewerbern und Illegalen zusammen. Bis Ende März wurden für die Silversternacht 1527 Straftaten mit 1218 Opfern erfasst, fast die Hälfte von ihnen wurden Opfer von Sexualdelikten.

Unterdessen soll aus internen Unterlagen der Polizei nun eindeutig hervorgehen, dass das Innenministerium, unter Leitung von Ralf Jäger (SPD), versuchte die Vorgänge zu vertuschen. So soll nach einer ersten „WE-Meldung“ (Wichtiges Ereignis) ein Beamter der Landesleitstelle angerufen haben, um zu fordern, dass die gesamte Meldung storniert wird. Ein Sprecher von Innenminister Jäger behauptet nun, dass es lediglich „Abstimmungsgespräche“ gab.

Tatsächlich ist es vollkommen offensichtlich, dass die Taten zunächst vollständig verheimlicht werden sollten und dies lediglich durch die Ausmaße nicht möglich war. Eindrucksvoll belegt das auch die momentane Berichterstattung der Polizei, die beispielsweise in Pulheim lieber Scherzmeldungen über einen „Platzverweis für Eichhörnchen“ veröffentlicht, als über die, für die Bevölkerung wohl wesentlich wichtigere Nachricht, dass es an der Christinaschule in Stommeln zu einer Messerstecherei zwischen zwei Asylanten kam, zu berichten. Das Volk wird bewusst über die ausufernde Kriminalität von Ausländern im Unklaren gehalten.

Die bisher ergangenen Verurteilungen im Zusammenhang mit der Silvesternacht setzen inzwischen nur ein klares Zeichen: Macht weiter was ihr wollt, der deutsche Staat tut euch nichts, selbst wenn ihr erwischt werdet.

So wurde bisher kein einziger Angeklagter wegen eines Sexualdeliktes verurteilt. Die Urteile wegen Diebstahl waren vollkommen lächerlich. So wurde ein 21-Jähriger Algerier wegen Diebstahls lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einer jungen Frau im Hauptbahnhof das Handy und 50 Euro aus der Handtasche gestohlen. Während die Staatswanwaltschaft schon nur vier Monate auf Bewährung forderte, verurteilte der Richter ihn zu einer Strafe von 60 Tagessätzen zu je acht Euro. Je nachdem wie wertvoll das Handy war, übersteigt wohl alleine sein Ertrag aus diesem einen Diebstahl die Strafe von 480 Euro.

Wie die Prozesse gegen andere Täter zeigten, handelt es sich bei diesen meist um Berufskriminelle. So wurde ein 24-Jähriger Marokkaner zu sechs Monaten auf Bewährung und 100 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einer Frau ihr Handy gestohlen hatte. Bei der Durchsuchung wurden zudem Drogen bei ihm gefunden. Obwohl er sich nach eigenen Angaben erst seit einem Jahr in Deutschland aufhält ist er der Polizei bereits gut bekannt, da er regelmäßig durch Taschendiebstähle auffiel.

Auch ein 22 Jahre alter Tunesier und ein 18 Jahre alter Marokkaner wurden lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt, obwohl der 18-Jährige ebenfalls bereits zuvor wegen zahlreicher Straftaten in Erscheinung getreten war. Abschrecken lassen sich diese Ausländer, die oft nur eingereist sind um Straftaten zu begehen, von solchen Kuschelurteilen wohl kaum. Die meisten von ihnen verlassen lachend das Gericht und begehen kurz darauf die nächste Straftat.

Bildquelle: Thorben Wengert | pixelio.de

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