NRW: Ministerpräsidentin Kraft lehnt Hilfe für Hochwasseropfer ab

Laut NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wird es keine finanziellen Hilfen für private Opfer des Hochwassers geben. Zwar besuchte sie Anfang der Woche das betroffene Sonsbeck, allerdings nur um die Presse einige Fotos schießen zu lassen, wie sie vorgeblich betrübt Hochwasserschäden begutachtet.

In Bayern bezahlte man den betroffenen Haushalten hingegen direkt 1500 Euro Soforthilfe aus und das Land wird, je nachdem wie stark eine Region betroffen war, bis zu 100 Prozent des ingesamt verursachten Schadens übernehmen. Theoretisch wäre Hilfe also durchaus möglich, wenn die Politik gewillt wäre.

Frau Kraft setzt ihre Prioritäten allerdings wohl etwas anders. Alleine die vor kurzem niedergebrannte Halle in Düsseldorf, die zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt und nach bisherigen Erkenntnissen wohl von eben diesen aus nichtigen Gründen absichtlich abgefackelt wurde, hat einen Schaden von 10 Millionen Euro verursacht. Zusammengenommen mit den Kosten für die nun notwendige anderweitige Unterbringung, hätte man damit bereits problemlos mindestens 7000 vom Hochwasser betroffenen Haushalten in Nordrhein-Westfalen mit einer Soforthilfe von 1500 Euro helfen können.

Stattdessen lässt man betroffene Deutsche lieber wieder alleine und inszeniert lediglich keine Propagandaaktionen, wie Frau Kraft in Sonsbeck oder einige Presseleute in Schwäbisch Gmünd, wo man einige illegale Zuwanderer (in den Medien meist „Flüchtlinge“ genannt) herankarrte, um längst durch die Einwohner geborgenen Hochwassermüll aus den Containern zu holen und für einige Aufnahmen durch die Gegend zu tragen.

Jeder Deutsche muss sich selbst überlegen, wie lange er sich noch für dumm verkaufen lassen will.

Bildquelle: URSfoto | pixelio.de

2 Kommentare

  1. Der Artikel ist entweder schwachsinnig oder perfide, aber wahrscheinlich beides.

    Die Rechte Rhein-Erft: Ein Kommentar, der so ausgewogen und sachlich beginnt, verdient natürlich eine Antwort. Wie viel Ihnen an einer ernsthaften Diskussion liegt, zeigen Sie damit schon auf, aber es gibt hier ja noch andere Mitleser..

    Was hat ein Brandschaden mit Wasserschäden zu tun? Sie können doch nicht einen zu beseitigenden Brandschaden mit einem ebenfalls zu beseitigenden Wasserschaden gegenrechnen und behaupten, dass man mit den Kosten des einen Schadens den anderen Schaden bezahlen könnte! Das ist schlichtweg Schwachsinn!

    Die Rechte Rhein-Erft: Schwachsinn ist anscheinend ihr Lieblingswort, ein wirkliches Argument ist es hingegen auch jetzt immer noch nicht.

    Was sind die Gemeinsamkeiten der beiden Schäden? Sie haben es schon selbst richtig erkannt: Sie müssen wieder beseitigt werden, was Kosten verursacht.

    In dem einen Fall handelt es sich um eine Naturkatastrophe, die unverschuldet Menschen trifft, die hier seit Jahren bzw. Jahrzehnten Steuern zahlen und dementsprechend eine Gegenleistung des Staates erwarten können. Auch wenn man inzwischen den Eindruck hat, sind Steuergelder nämlich nicht dazu da, sie an jeden Fremden zu verteilen, der gerade Anspruch darauf erheben möchte, sondern für Leistungen die der Gemeinschaft des deutschen Volkes zugute kommen.

    In dem anderen Fall handelt es sich um absichtliche Brandstiftung aufgrund einer Nichtigkeit, von Menschen, die nach den geltenden Gesetzen überhaupt nicht im Land sein dürften. Da dem Staat aber nur begrenzt Gelder zur Verfügung stehen, muss er sich entscheiden, wofür er diese aufbringt. In diesem Fall hat er sich mal wieder für die Fremden entschieden.

    Der Zusammenhang ergibt sich also recht einfach. Wenn ich an der einen Stelle Gelder ausgebe, stehen sie für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung. Perfide ist das wohl nur für Menschen, die schon in der Schule Mathematik für schwachsinniges Teufelswerk hielten.

    Und was die 1500,-€ in Bayern betrifft: Da geht es um Leute, deren Häuser komplett zerstört worden sind und die oft noch nicht mal an ihr Konto rankommen, um irgendwas zu kaufen! In solchen Fällen dürfte Frau Kraft wohl ähnlich handeln wie die bayerische -Staatsregierung. Ich lebe selbst in einem bayerischen Überschwemmungsgebiet, bin direkt geschädigt, aber glücklicherweise nicht so wie in Simbach. Ich wäre daher in meinem Fall auch nie auf die Idee mit einem Anspruch auf 1500,-€ Direktunterstützung gekommen.

    Die Rechte Rhein-Erft: Tatsächlich geht es um alle Betroffenen in den Landkreisen Rottal-Inn, Passau, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Kelheim sowie Weilheim-Schongau, Weißenburg-Gunzenhausen, Neustadt a.d.Aisch/ Bad Windsheim und Ansbach. Da wird wohl glücklicherweise nicht bei jedem Betroffenen das Haus komplett zerstört sein. In NRW gab es auch beträchtliche Schäden, manche Betroffene können ihre Häuser frühestens in mehreren Monaten wieder nutzen, wenn überhaupt. Entgegen ihrer einfach in den Raum gestellten Behauptung, handelt Frau Kraft also absolut nicht ähnlich.

    Genau deshalb gönne ich die Unterstützung den Simbachern jederzeit und gehe davon aus, dass das noch mehr werden wird, auch wenn sich unter Kostengesichtspunkten Bayern und NRW in letzter Hinsicht kaum unterscheiden werden. Jenseits dessen finde ich die Leistungen der lokalen Feuerwehren, des THW und insbesondere die praktische Hilfsbereitschaft der Nachbarn (inkl. Flüchtlinge!) wirklich toll.

    Die Rechte Rhein-Erft: Den Teil können wir dann ausnahmsweise mal nur unterschreiben. Von „Flüchtlingen“ hat man in den meisten Gebieten zwar nicht viel gesehen, aber wenn die illegalen Zuwanderer bei ihnen ebenfalls mit angepackt haben, ist ihnen das anzurechnen. Hier waren sie halt gerade mehr damit beschäftigt ihre Unterkünfte abzufackeln.

    Wie Sie falsch informieren und Sachen verknüpfen, die nichts miteinander zu tun haben finde ich demgegenüber wirklich widerlich. Unsicher bin ich nur in einem Punkt: Sind Sie wirklich so unwissend, wie es Ihre Argumentation auf den ersten Blick nahe legt oder ist es perfide politische Berechnung?

    Die Rechte Rhein-Erft: Was exakt ist falsch an dem Bericht? Es mögen Dinge angesprochen werden, die sie lieber nicht hören wollen, aber sachlich falsch ist absolut nichts davon.

    Zwar wäre mir die „Blödheitsthese“ lieber, aber ich nehme an, dass Sie doch eher politisch berechnend sind. Falls das der Fall sein sollte ist die Argumentation allerdings unter aller Sau, und dann kann ich Ihren letzten Satz auch nur wie folgt abwandeln: Jeder muss sich selbst überlegen, wie lange er Ihre ebenso falschen wie hetzerischen Argumentation noch hinnehmen und sich dadurch für dumm verkaufen lassen will.

    Die Rechte Rhein-Erft: Da sie offenbar zu der Fraktion gehören, die immer noch der Überzeugung ist, dass es sich bei allen illegalen Zuwanderern um hilfsbedürftige Flüchtlinge handelt und dass die Milliarden für diese spontan von einer göttlichen Kraft in die Staatskassen gezaubert wurden, wodurch uns keinerlei finanzielle Nachteile entstehen (Kriminalität, Wohnungsmangel und andere Themen lassen wir mal außen vor, wir wollen ja niemanden überfordern) geben wir die „Blödheitsthese“ gerne mal zurück, auch wenn wir uns nicht so ausdrücken würden.

    Ansonsten empfehlen wir ihnen einfach mal öfter auf unsere Seite zu schauen, vielleicht geht ihnen dann ja auch mal ein Licht auf. Wir wünschen Ihnen trotz allem, dass Sie die Hochwasserschäden bald behoben haben.

    1. Angesichts Ihrer angekündigten Kommentarüberprüfung würde es mich überraschen, wenn Sie meinen Kommentar zulasssen würden. Aber das wäre ja auch aussagekräftig

      Die Rechte Rhein-Erft: Wir sind eigentlich immer offen für sinnvolle Diskussionen. Ihr erster Kommentar hat uns da zwar wenig Hoffnung drauf gemacht, aber wir bleiben Optimisten.

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