Vor dem Kölner Landgericht ist momentan ein 44-Jähriger Rumäne wegen vierzigfachem (!) schwerem Bandendiebstahl angeklagt. Die vorgeworfenen Taten wurden alle zwischen dem 23. Februar und dem 10. Oktober 2015 begangen, also innerhalb von weniger als 8 Monaten.
Der Angeklagte räumte die Taten über seinen Anwalt „weitgehend ein”. Dabei war der Ablauf immer gleich: Der Angeklagte begab sich in ein Geschäft und lenkte die Verkäufer ab, während seine Komplizen die Ladengeschäfte durchsuchten und Geld sowie andere Wertsachen stahlen.
Die meisten Tatorte waren dabei Geschäfte und Tankstellen im Rhein-Erft-Kreis, teils waren aber auch Kommunen in der Eifel sowie an der Ahr betroffen.
Am ersten Prozesstag traten mehrere Zeugen auf und schilderten das Vorgehen des Angeklagten. Der Prozess wird am 27. September fortgesetzt. Auf schweren Bandendiebstahl steht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, grundsätzlich wären bis zu zehn Jahre Haft möglich. Da der Anwalt des Berufskriminellen allerdings schon verkündete, dass „er weiß, dass er Mist gebaut hat”, reicht dem Gericht dies sicher, um eine positive Sozialprognose zu sehen und das Urteil gewohnt milde zu halten. Ein hartes Urteil wäre zwar wesentlich erfreulicher, steht der gängigen laschen Praxis gegenüber ausländischen Berufskriminellen allerdings eher entgegen.
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