ZWEITE PRESSEMITTEILUNG
19. Januar 2018
DIE RECHTE – Rhein-Erft obsiegt am VG Köln
KÖLN/KERPEN. Das Verwaltungsgericht Köln hat um 17:19 Uhr zugunsten unserer Eilklage entschieden!
Das Gericht hebt faktisch die Untersagung des Einsatzes des Megaphons auf und somit wird dieses heute auch Einsatz finden.
Rückfragen richten Sie bitte an: kontakt@rechte-rhein-erft.com oder Rechtsanwalt
Dr. Björn Clemens, Lindenstraße 245, 40235 Düsseldorf, 0211-4930611, 0173-8037483,
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